Wu sagte, dass DoubleZero bekannt gegeben habe, dass es von der Abteilung für Unternehmensfinanzierung der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) für seinen 2Z-Token einen No-Action Letter erhalten habe. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der von DoubleZero vorgelegten Fakten und der Meinungen von Anwälten der programmatische Vertrieb von 2Z im DoubleZero-Netzwerk nicht als Wertpapier der Aktienklasse registriert werden muss und der Umlauf nicht als Wertpapiertransaktion angesehen wird, und die SEC der Kommission in dieser Hinsicht keine Durchsetzungsmaßnahmen empfehlen wird.